Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Heizkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

Als Frist für die Antragstellung gilt der 29.02.2024.

Die Eingabe des Antrages spätestens bis zu diesem Zeitpunkt beim zuständigen Gemeindeamt, Stadtamt, Servicecenter und den Servicestellen der Stadt Graz gilt als rechtzeitig. 


Stichprobenartige Überprüfungen der Richtigkeit von Anträgen behält sich die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration vor.


Die Richtlinien zu dieser Förderung finden Sie in der PDF Datei.

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02.10.2023