Steiermark
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung. Durch die Förderung soll eine Beitrag zum Ausgleich von zusätzlichen finanziellen Aufwendungen bei der Geburt von Mehrlingen geleistet werden.
Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.
Die Förderung gilt für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2015. Anspruchsberechtigt ist ...
Die Förderung beträgt ...
Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300,-.
Antragstellung:
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
Infoblatt Mehrlingsförderung -
13.01.2015
Text und Bilder aus: www.schaeffern.steiermark.at
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