Handysignatur Freischaltung in der Gemeinde Gnas

„Informationen zur Handy-Signatur“

Überblick

Per Mausklick können Sie schon heute rund um die Uhr und sieben Tage die Woche Amtswege komfortabel von zu Hause aus erledigen. Vom Online-Stipendium bis zum Besuch beim Finanzamt im Internet (FinanzOnline), von der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder einer Meldebestätigung bis zur Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst, spannt sich ein breiter Bogen an Diensten, die Ihnen Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten ersparen können.

Damit Sie diese Services sicher über das Internet nutzen können, muss Ihre Identität auch in der elektronischen Welt eindeutig nachweisbar sein. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Ausweis – die Handy-Signatur. Mit der Handy-Signatur können Sie sich nicht nur im Internet ausweisen – Sie können Ihre Anträge gleich direkt rechtsgültig elektronisch unterschreiben. Kartenlesegeräte, Softwareinstallationen, unzählige Passwörter für verschiedene Seiten gehören damit der Vergangenheit an.

 Eine vollständige Anwendungsübersicht finden sie online unter

 http://www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html

 

Verwendung

Bei Verwendung der Handy Signatur wird – analog zu E-Banking Lösungen der Banken – nach erfolgter Eingabe der Handynummer und einem Passwort ein Einmalcode in einem SMS übermittelt.

Die Eingabe dieses Einmalcodes in der jeweiligen Anwendung löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Die qualifizierte Signatur ist gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift nicht nur bei elektronischen Amtswegen, sondern auch in der Privatwirtschaft etwa beim elektronischen Unterzeichnen von Verträgen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung der Handy-Signatur ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Aktivierung erfolgt in der Marktgemeinde Gnas bei Frau Astrid Dorrer oder Frau Helga Maitz

Kosten:

Es fallen der BenutzerIn für Aktivierung und Nutzung der Handy-Signatur keine Kosten an.

03.04.2014