Steiermark
Informationen zum neuen Veranstaltungsgesetz 2012
Durch das mit 1. November 2012 in Kraft getretene Steiermärkische Veranstaltungsgesetz (StVAG) sind Neuerungen für öffentliche Veranstaltungen in Kraft getreten. Seitens der Stadtgemeinde Rottenmann werden die Veranstalter ersucht, die neuen Erfordernisse für die Antragstellung zu beachten bzw. allenfalls Veranstaltungseinrichtungen registrieren zu lassen.
Informationsblatt Veranstaltungsgesetz -
30.10.2013
Text und Bilder aus: www.rottenmann.steiermark.at
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