Einführung neuer Straßenbezeichnungen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Mit Stichtag 1. Jänner 2013 werden in unserer Gemeinde neue Adressbezeichnungen eingeführt werden.

Als Grundlage dazu werden in den nächsten Wochen die zentralen Datenregister des Bundes (Zentrales Gebäude- und Wohnungsregister – ZWR, Zentrales Melderegister – ZMR) mit den neuen Daten gefüllt, die dann zum Stichtag aktuell gestellt werden. Damit werden sämtliche Einwohner unserer Gemeinde unter der neuen Anschrift meldetechnisch gespeichert.

 

Die Namensfindung für die neuen Straßennamen erfolgte in mehreren Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses. Ein Erstentwurf wurde bei der Bürgerversammlung im Dezember 2011 präsentiert. Einige Einwände der Bürger wurden im Gemeindeamt vorgebracht und auch berücksichtigt. Somit konnte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.11.2012 folgende Änderungen beschließen:

In offener Abstimmung wird einstimmig beschlossen,

  • die Ortschaften „Karnegg“ und „Neussing“ offiziell ins Adress- und Gebäuderegister aufzunehmen und die Adressen, wie in beiliegender Liste angeführt zu ändern,
  • alle Adressen der Ortschaft „Elsenau-Sparberegg“ in die Ortschaft „Elsenau“ zu übernehmen
  • und die Adressen der Ortschaft „Schäffern“ wie weiter unten angeführt mit Straßennamen zu bezeichnen.
 

 

Für die Straßenbezeichnungen in der Ortschaft „Schäffern“ wurden folgende Namen gewählt:

Am Hinterfeld, Am Schmalus, Bachweg, Dorfstraße, Feldstraße, Gartenweg, Haberlweg, Hauptstraße, Hofersiedlung, Karneggweg, Kindergartenweg, Kreuzbühelweg, Liftweg, Mitterbach, Mühlenweg, Pfarrsiedlung, Sportplatz, Stübeggweg, Tennisplatz, Wiesenweg, Zartlweg

 

Alle betroffenen Einwohner erhalten kostenlos eine neue Meldebestätigung.

 

Der Gemeinderat hat sich für eine einheitliche Beschilderung der Straßenbezeichnungen und Hausnummern ausgesprochen. Die Mustertafel kann bei der Gemeindeversammlung am 4. Jänner 2013 im Turnsaal unserer Volksschule besichtigt und bestellt werden. Weiters ersuchen wir, dass eine Person pro Haushalt anwesend ist, damit die Meldebestätigungen ausgehändigt werden können.

 

Checkliste „Neue Adressbezeichnungen“

Um Sie bei der Umstellung auf die neuen Adressen bestmöglich zu unterstützen, haben alle betroffenen Liegenschaftseigentümer eine Checkliste erhalten. Darin haben wir für Sie in einer Übersicht relevante Tätigkeiten und Stellen gesammelt, die Ihnen im Zuge der Adressumstellung als „Gedächtnisstütze“ dienen können.

 

Die Gemeinde Schäffern wird so viele Änderungen als möglich für Sie erledigen (z.B. Einsatzorganisationen, Leitungsträger, Behörden, …).

  

 

BITTE BEACHTEN SIE:

Die neuen Adressen haben erst ab 1. Jänner 2013 offiziell ihre Gültigkeit. Teilen Sie ihre neue Anschrift daher frühestens ab Ende Dezember 2012 den diversen Stellen mit.

Mitteilung Adressänderung -

11.12.2012