Heizkostenzuschuss 2014

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Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss

Auf Antrag des steirischen Soziallandesrates LH-Stv. Siegfried Schrittwieser hat die Steiermärkische Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2014/2015 beschlossen.

Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt.

Die Anträge können im Gemeindeamt während der Amtsstunden gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2014 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
 
Alleinstehende Personen: € 1.001,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.500,50
für AlleinerzieherInnen: € 1.001,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 154,50

Die Förderaktion beginnt am 06. Oktober 2014 und dauert bis 05. Dezember 2014.

Mitzubringen:

Alle Nachweise zum monatlichen Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen

letzte Rechnung des Heizmaterials (muss auf den Antragsteller lauten)

IBAN und BIC für die Überweisung

 

08.10.2014