Heizkostenzuschuss noch bis 14.12.2012

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2012 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

Alleinstehende Personen: € 951,--

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.425,--
für AlleinerzieherInnen: € 951,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 147,--

Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.

 

Die Förderaktion beginnt am 15. Oktober 2012 und dauert bis 14. Dezember 2012.

28.09.2012