Steiermark
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Die Steiermärkische Landesregierung hat am 15. Oktober 2015 den Heizkostenzuschuss für den Winter 2015/2016 beschlossen. Den Betroffenen werden für Ölheizungen € 120,00 und für Heizungen mit sonstigen Brennstoffen € 100,00 ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2015 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!!): Alleinstehende Personen: € 1.018,00 Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.526,00 für AlleinerzieherInnen: € 1.018,00 Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 157,50
19.10.2015
Text und Bilder aus: www.schaeffern.steiermark.at
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