Lärmbelästigende Arbeiten / Ruhezeit

 

Lärmbelästigende Arbeiten

Im Gemeindegebiet der Stadt Murau sind laut Verordnung

        Montag bis Freitag ab 20.00 Uhr,

        an Samstagen ab 17.00 Uhr,

        an Sonn- und Feiertagen ganztägig,

lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmäher, Häcksler, Sägen, Laubsauger, Heckenschneider und Ähnliches verboten.

Die Nichtbefolgung dieser Verordnung ist eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu              €  1.500,00 zu bestrafen.

Von dieser Verordnung sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausgenommen.

 


Ruhezeit

Als Ruhezeiten gelten im Allgemeinen die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie Sonntage und Feiertage. Besonders laute Tätigkeiten, wie z.B. Rasenmähen, sind während dieser Zeiten per Gesetz verboten. Hämmern und Bohren während der Ruhezeiten verärgert die Nachbarinnen und Nachbarn. Ein lärmarmes Leben nach dem Motto: "Mache keinen Lärm, der dich selbst stören würde", empfiehlt sich.

Bei Lärmbelästigung kann bei der zuständigen Polizeiinspektion Anzeige erstattet werden.

 

18.04.2011