Hundehaltung

Der Hund ist der treueste Begleiter des Menschen.
Ist es dann wirklich notwendig, dass wir unsere Haustiere so in VERRUF bringen?

In Zeitungsartikeln und Leserbriefen wird immer wieder ein regelrechter Hass gegen Hunde geschürt. Auch im Stadtamt Murau gehen immer wieder Beschwerden ein, dass alle Spazierwege und Straßen mit Hundekot verunreinigt sind, aber auch, dass viele Hunde weder mit Leine noch mit Beißkorb unterwegs sind.

Landes-Sicherheitsgesetz – Halten von Tieren:
Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche Plätze, insbesondere in städtischen Bereichen (Geh- und Spazierwege, Kinderspielplätze, Wohnanlagen etc.) nicht verunreinigt werden. Außerdem sind Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen, oder an der Leine zu führen und zwar so, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Seitens der Gemeinde können Hundehalter nur auf ihre Pflichten hingewiesen werden, bei Nichteinhaltung bleibt jedem Betroffenen nur die Möglichkeit persönlich Anzeige beim zuständigen Polizeiposten zu erstatten.

18.04.2011