Brauchtumsfeuer 2024

Unter folgenden Link gibt es Infos zu Brauchtumsfeuer 2024.

 

https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/138301917/DE#:~:text=Als%20solche%20Feuer%20gelten%3A,Ostersonntag)%2C%20ist%20nicht%20zul%C3%A4ssig.

 

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.

Sonnwendfeuer (21. Juni 2024); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024) zulässig.

Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!

Eine Meldepflicht gibt es für unsere Gemeinden nicht.

In steirischen Gemeinden (außer der Stadt Graz) sind Oster- und Sonnwendfeuer ausschließlich am Karsamstag und zur Sommersonnenwende (21. Juni) erlaubt! Das Entzünden des Osterfeuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig. Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am 20. Juni möglich. In folgenden Gemeinden darf jeweils nur EIN Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird: Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach (je eines in den Alt-Gemeinden Fernitz und Mellach), Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf bei Graz, Lang, Lebring-St. Margarethen, Leibnitz (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Seggauberg, je eines in den Alt-Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Leibnitz), Raaba-Grambach (je eines in den Alt-Gemeinden Raaba und Grambach), St. Veit in der Südsteiermark (keine Beschränkung in den Alt-Gemeinden Sankt Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach), Seiersberg-Pirka (je eines in den Alt-Gemeinden Seiersberg und Pirka), Straß-Spielfeld (je eines in den Alt-Gemeinden Straß in Steiermark, Obervogau, Spielfeld, Vogau), Tillmitsch, Unterpremstätten-Zettling (je eines in den Alt-Gemeinden Unterpremstätten und Zettling), Wagna, Werndorf, Wildon (keine Beschränkung in der Alt-Gemeinde Stocking, je eines in den Alt-Gemeinden Wildon und Weitendorf), Wundschuh. Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

 

22.03.2024